Schon bei der Gründung von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen: Welche Rechtsform soll gewählt werden? Was kostet die Gründung?


Der Notar steht Ihnen schon bei der Gründung Ihres Unternehmens mit seinem Fachwissen zur Seite. Er unterstützt und berät Sie als Experte bei der Vertragsgestaltung von Unternehmenseinkäufen und Fragen der Unternehmensnachfolge. Als ausgewiesener Experte im Gesellschaftsrecht berät der Notar Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform. Natürlich veranlasst er auch die Eintragung ins Vereinsregister.


Unternehmensgründung

Die Geschäftsidee ist geboren. Nun wollen Sie Ihren Traum verwirklichen und Unternehmer werden. Eine der ersten und wichtigsten Fragen, die sich bei der Unternehmensgründung stellt, ist die der geeigneten Rechtsform der Firma. Ihr Notar wird alle wesentlichen Rechtsprobleme im Beratungsgespräch mit Ihnen klären, Sie in der Wahl des Namens Ihres Unternehmens (Firma) unterstützen und die Eintragung in das Handelsregister veranlassen.

 

 


Weitere Informationen zur Gründung Ihres Unternehmens
Unternehmensgründung.pdf (1.56MB)
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Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Der Betrieb eines Unternehmens als Kaufmann beziehungsweise Kauffrau erfordert die Eintragung in das Handelsregister als „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“.


Der Einzelkaufmann haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen für Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Diese Gesellschaftsform eignet sich für kleinere und mittlere Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit keine größeren Haftungsrisiken birgt.


Offene Handelsgesellschaft (OHG)

In der offenen Handelsgesellschaft (OHG) schließen sich mehrere Personen mit dem Zweck kaufmännischer Zusammenarbeit zusammen.


Alle Gesellschafter haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Die OHG ist über den Notar von allen Gesellschaftern zum Handelsregister anzumelden.


Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist der OHG ähnlich, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.


Der Unterschied zur OHG besteht darin, dass neben dem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt in der Höhe seiner Hafteinlage haftet (Kommanditist).


Die KG wird nach außen hin ausschließlich durch den, beziehungsweise die Komplementäre vertreten. Kommanditisten haben keine Befugnis zur Geschäftsführung.



GmbH und Aktiengesellschaften

Die GmbH ist die weitverbreitetste Unternehmensform. Die Gründer müssen gemeinsam ein Stammkapital von mindestens € 25.000 aufbringen. Der Vorteil der GmbH liegt in ihrer Haftungsbegrenzung auf der Höhe des Stammkapitals.


Bei der Aktiengesellschaft muss ein Stammkapital von mindestens € 50.000 aufgebracht werden. Die AG hat für Neugründungen eher selten praktische Bedeutung, allerdings kann sie im Einzelfall eine sinnvolle Alternative zu den anderen genannten Rechtsformen darstellen. Ihr Notar wird Sie stets sachkundig beraten und die passende Gesellschaftsform vorschlagen.


Datenblatt zur Gründung einer GmbH
Datenblatt_Gmbh-Gründung_ausfuelllbar.pdf (99.92KB)
Datenblatt zur Gründung einer GmbH
Datenblatt_Gmbh-Gründung_ausfuelllbar.pdf (99.92KB)
Datenblatt zur Gründung einer UG
Datenblatt_UG-Gründung_ausfuelllbar.pdf (47.84KB)
Datenblatt zur Gründung einer UG
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Beratung bei Unternehmenskäufen

Sollten Sie ein Unternehmen, beziehungsweise Unternehmensanteile erwerben wollen, so ist eine vorausschauende Vertragsgestaltung von höchster Priorität. Um Risiken zu minimieren und wichtige Fragen zu klären, sollten Sie sich von Ihrem Notar beraten lassen.


Grundsätzlich kann die Übernahme eines Unternehmens auf zwei Wegen erfolgen: Bei der Gesamtrechtsnachfolge („Asset deal“) wird jeder Vermögensgegenstand der Gesellschaft einzeln erworben. Beim „Sharedeal“ dagegen wird eine Beteiligung an dem Unternehmensträger erworben, wodurch Einfluss auf die Unternehmensführung gewonnen werden kann.


Beratung bei Unternehmensnachfolge

Genauso wie Unternehmensgründungen muss auch die Unternehmensnachfolge gründlich und vorausschauend geregelt werden. Selbst wenn der Zeitpunkt der Übergabe eines Unternehmens nicht feststeht, sollte eine Vorsorgeregelung nicht fehlen.


Ihr Notar unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Unternehmensvorsorge und der Nachfolgeregelung. Als Experte in diesem Gebiet macht er Sie auf alle Problemstellungen aufmerksam, die es zu regeln gilt.

 

 
 
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