Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu verschiedenen Rechtsbereichen zu denen wir Sie im Anschluss weiter beraten und betreuen können sowie allgemein zur Tätigkeit des Notars und dessen Gebühren. Die Notarkosten sind gesetzlich vorgeschrieben und von jedem Notar unabhängig und in der gleichen Höhe zu erheben. Sie werden bestimmt von sogenannten Geschäftswerten, also dem Wert der verschiedenen Urkunden. Die Höhe der Kosten richtet sich also bei z.B. einem Kaufvertrag nach dem vereinbarten Kaufpreis und bei einem Testament nach dem derzeit vererbbaren Vermögen. Es ist also nicht relevant wie kompliziert der Sachverhalt ist und wie viel Zeit zur Ausarbeitung der Urkunde und zur Beurkundung selbst benötigt wird. Hierdurch wird erreicht, dass jedermann die Leistungen des Notars, unabhängig von Einkommen und Vermögen, in Anspruch nehmen kann. Weitere Informationen zu den Notarkosten finden sie auch unter https://www.notar.de/themen/notarkosten. Weitere Informationen zu den verschiedenen Themenfeldern finden Sie auch unter dem Reiter "Leistungen".